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   BSG, 20.08.2008 - B 5 R 80/08 B   

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BSG, 20.08.2008 - B 5 R 80/08 B (https://dejure.org/2008,56510)
BSG, Entscheidung vom 20.08.2008 - B 5 R 80/08 B (https://dejure.org/2008,56510)
BSG, Entscheidung vom 20. August 2008 - B 5 R 80/08 B (https://dejure.org/2008,56510)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Berlin - S 20 RJ 2834/02
  • LSG Berlin-Brandenburg - L 1 R 166/06
  • BSG, 20.08.2008 - B 5 R 80/08 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 20.08.2008 - B 5 R 80/08 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher in der Entscheidung des LSG enthaltene Rechtssatz dazu in Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem zukünftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

    Vielmehr setzt die Darlegung einer Abweichung voraus, dass die Berufungsentscheidung die höchstrichterliche Rechtsprechung in Frage stellt, was nicht der Fall ist, wenn das LSG eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall verkannt haben sollte (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 mwN).

  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus BSG, 20.08.2008 - B 5 R 80/08 B
    5 Die Klägerin sieht eine Divergenz zur Entscheidung des BSG vom 11.5.1999 - B 13 RJ 71/97 R (SozR 3-2600 § 43 Nr. 21), in der ausgeführt werde:.
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 20.08.2008 - B 5 R 80/08 B
    Demzufolge ist näher zu ermitteln, in welchem Umfang sich diejenigen qualitativen Leistungseinschränkungen, die das Feld körperlich leichter Tätigkeiten weiter einengen, zusammengenommen auf die Einsetzbarkeit des Versicherten im Arbeitsleben auswirken (vgl BSGE 81, 15, 18 ff = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23).".
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 20.08.2008 - B 5 R 80/08 B
    9 Bei der Rüge eines Verstoßes gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) muss die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, auf Grund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 mwN).
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